Corona - 13.01.2022

Ab 13.1.22 treten in NRW zusätzliche Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und vor allem die Ausbreitung von Omikron begrenzen sollen.

Die 2G-Regelung im Stadttheater Minden bleibt bestehen. Das heißt, dass dann nur noch geimpfte und genesene Personen zu den Vorstellungen kommen dürfen. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Schüler:innen und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die Impfunfähigkeit muss mit ärztlicher Bescheinigung nachgewiesen werden, zusätzlich wird ein negatives Testergebnis (max. 24h) benötigt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP 2 – Maske)  ist im Einlassbereich und auf den Gängen verpflichtend. Es besteht Maskenpflicht auch im Saal.

Wir sind bemüht, zwischen den gebuchten Sitzplätzen Abstände einzuhalten. Ein freier Platz zum Nachbarn kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden. Die Zuschauerzahl ist gemäß der Verordnung reduziert.

Sollten Sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bieten wir eine Kartenrücknahme an. Die Original-Tickets geben Sie bitte bei den Vorverkaufsstellen mit Angabe Ihrer Adresse und Bankverbindung ab, bei denen die Karten erworben wurden. Die Ticketgebühren werden Ihnen dann erstattet.

Für evtl. weitere Rückfragen wenden Sie sich gern an

info-stadttheater@minden.de

Wir halten Sie immer möglichst aktuell auf dem Laufenden!

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne weiteres getesteten Personen gleichgestellt. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Dabei gelten Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren ohne jeden Nachweis aufgrund ihres Alters als Schülerinnen/Schüler. Ab einem Alter von 16 Jahren ist dagegen eine Bescheinigung der Schule erforderlich.

Auf den Gängen zum Sitzplatz, in die Gastronomie, zum und im Saal besteht die Maskenpflicht. Die Maske muss auch während der Vorstellung im Saal aufbehalten werden.